Lastschriftinkasso
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lastschrifteinzug; Einzug der Gegenwerte der von Kunden bei einem Kreditinstitut zur Gutschrift eingereichten Lastschriften. Grundlage ist ein Inkassovertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag). Gutschriften für die Einreicher erfolgen Eingang vorbehalten (E. v.). Der Einzug von Lastschriften erfolgt heute zu 100 Prozent beleglos.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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