mikroprudentielle Aufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten über einzelne Institute, welche von den nationalen Aufsichtsbehörden – in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank – ausgeübt werden. Seit dem 1. Januar 2011 wird die mikroprudentielle Aufsicht in Zusammenarbeit mit den drei eigenständigen europäischen Aufsichtsbehörden, den European Supervisory Authorities (ESA), wahrgenommen. Die mikroprudentielle Aufsicht überwacht primär die Einhaltung quantitativer sowie qualitativer Vorschriften auf der Ebene des einzelnen Instituts und wird ergänzt durch die makroprudentielle Aufsicht, die die Überwachung des Finanzsystems in seiner Gesamtheit verfolgt. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.
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