Preiszähler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Höhe des Preises pro Zähleinheit einer Preisbezugsbasis wird als Preiszähler bezeichnet. Die Preiszähler können entweder Wert- (z.B. Prozent) oder Mengenrelationen (i.d.R. Euro pro Mengeneinheit) jeweils mit oder ohne Zeitbezug sein. Die Bestimmung des Preiszählers erfolgt im Rahmen der bankbetrieblichen Preis- und Konditionenpolitik.
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