private Bausparkassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bausparkassen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) betrieben werden (§ 2 I BauSparkG). Hauptanteilseigner der privaten deutschen Bausparkassen sind Versicherungsunternehmen und Banken. Derzeit gibt es in Deutschland zwölf private Bausparkassen, die im Verband der privaten Bausparkassen zusammengeschlossen sind. Die Hauptaufgabe dieses Verbands besteht darin, die Interessen der Mitgliedinstitute und deren Kunden gegenüber Dritten wie der Politik, der Verwaltung und den Aufsichtsbehörden zu vertreten und zu wahren.
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