Rektascheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Praxis nicht vorkommende Sonderform des Schecks, bei dem der Aussteller durch eine negative Orderklausel die wertpapierrechtliche Übertragung durch Indossament ausgeschlossen und damit den Scheck zu einem Rektapapier umgewandelt hat. Solche Rektapapiere können nur in der Form mit den Wirkungen einer gewöhnlichen Abtretung übertragen werden (Art. 14 III ScheckG).
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