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Wirtschaftspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Maßnahmen zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen und Ablauf ökonomischer Aktivitäten im Hinblick auf bestimmte Ziele.

    2. Die wesentlichen Ziele der Wirtschaftspolitik sind ordnungspolitischer, strukturpolitischer und stabilitätspolitischer Natur. Die zentralen stabilitätspolitischen Ziele sind: niedrige Inflationsrate (Geldwertstabilität, Inflation), hoher Beschäftigungsstand (Auslastung des Produktionspotenzials), außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes stetiges Wachstum (Wirtschaftswachstum). Wichtiges ordnungspolitisches Ziel ist die Herstellung und Aufrechterhaltung von Wettbewerb.

    3. Systematik:
    a) Als Gestaltungsbereiche werden i.Allg. Ordnungspolitik, Prozesspolitik (Ablaufpolitik) und Strukturpolitik (Wirtschaftsbereichspolitik) unterschieden.
    b) Nach den Instrumenten in der Prozesspolitik werden hauptsächlich Geldpolitik (auch als Geld- und Kreditpolitik bezeichnet), Finanzpolitik und Währungspolitik (bzw. Wechselkurspolitik) unterschieden. Prozesspolitik kann weiter unterschieden werden nach Funktionen (z.B. Konjunkturpolitik, Stabilisierungspolitik, Wachstumspolitik, Verteilungspolitik) oder nach Sektoren (z.B. Außenwirtschaftspolitik).
    c) Je nachdem, ob wirtschaftspolitische Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Angebot oder die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beeinflussen sollen, wird zwischen angebotsorientierter Wirtschaftspolitik und nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik unterschieden. Besonders bedeutsam ist die Verwirklichung eines möglichst unreglementierten marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmens durch Ordnungspolitik im Allgemeinen und Wettbewerbspolitik im Besonderen.

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