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Guerilla Marketing
Guerilla Marketing soll durch unkonventionelles bzw. originelles Marketing bei den (potenziellen) Bankkunden die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen. Hierzu bedient es sich i.d.R. nicht (nur) der klassischen Werbekanäle. Das Guerilla Marketing zielt darauf ab, durch ausgefallene,...
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Bankwirtschaft
(
Marketing
)
GUI
Abk. für Graphical User Interface; grafische Benutzerschnittstelle (Bildsymbole, Buttons, Fenster usw.) in Informationssystemen, relevant insbesondere bei Anwendungsprogrammen in Kreditinstituten sowie bei Programmen, die von Kunden genutzt werden (Apps, Anwendungen für das Onlinebanking usw.). ...
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Bankwirtschaft
(
Bankrelevante Wirtschaftsinformatik
)
Guillochen
1. Begriff: schwer nachahmbare Schutzlinien auf Wertpapieren (Effekten) und Banknoten zur Erschwerung von Fälschungen. Auf Wertpapierurkunden werden sie nach den Druckvorschriften für Effekten als zartes, nach bestimmen geometrischen Gesetzen verschlungenes Schutzlinienwerk angebracht. 2....
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Bankwirtschaft
(
Depotgeschäft
)
Gütergemeinschaft
besonderer, in der Praxis seltener ehelicher Güterstand, der nur durch ausdrückliche Vereinbarung im Ehevertrag begründet werden kann. Mit der Eheschließung werden grundsätzlich das Vermögen der Ehegatten in der Weise vereinigt, dass ein Gesamtgut als gemeinschaftliches Vermögen...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Güterstand
rechtliche Ordnung der Vermögensverhältnisse von Ehegatten. Eheleute können zwischen dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) und dem vertraglichen Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB) bzw. der Gütergemeinschaft...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Gütertrennung
besonderer eherechtlicher Güterstand, bei dem sich Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht grundsätzlich wie Unverheiratete gegenüberstehen (§ 1414 BGB). Gütertrennung können die Eheleute durch Ehevertrag (§ 1408 BGB) begründen, indem sie diese entweder ausdrücklich vereinbaren...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
gutgläubiger Erwerb
im Interesse des funktionierenden Rechtsverkehrs bestehende Regelungen für den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen und an Grundstücken wie an anderen dinglichen Rechten von einer nichtberechtigten Person (gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen, gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten, gutgläubiger Erwerb von Wertpapieren). ...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen
Der bisherige Eigentümer verliert sein Eigentum und der Erwerber erlangt es durch Einigung zwischen ihm und der nichtberechtigten dritten Person sowie i.d.R. der Übergabe der Sache durch letztere (§§ 929, 932 I, 933, 934 BGB). Zudem muss der Erwerber an das regelmäßig durch den Besitz...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
gutgläubiger Erwerb von Grundstücken
Der gute Glaube des Erwerbers bezieht sich bei Grundstücken auf die Eintragung im Grundbuch (anders als bei beweglichen Sachen, bei denen es i.d.R. auf den Besitz an der Sache ankommt). Dessen Inhalt gilt zugunsten der Person als richtig, die ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten
Die für den Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen geltenden Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb von beweglichen Sachen (§§ 932 ff. BGB) gelten grundsätzlich auch für den Erwerb eines Pfandrechts von einem nichtberechtigten Verpfänder (§ 1207 BGB). Auch ein Vorrang (Rang)...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
gutgläubiger Erwerb von Wertpapieren
Erwerb des Eigentums an Wertpapieren und damit insbesondere bei Inhaberpapieren auch der verbrieften Rechte in gutem Glauben an das Eigentum, im Handelsverkehr (Handelsgeschäfte) auch an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers (gutgläubiger Erwerb). Um deren Umlauffähigkeit zu sichern, kann...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Gutschrift
auf Vertrag beruhendes abstraktes Schuldversprechen, das die Einstellung einer Geldforderung in einen Saldo zum Gegenstand hat. Im Zahlungsverkehr findet die Gutschrift im Girovertrag bzw. im Zahlungsvertrag ihre Grundlage (Überweisung). Im Überweisungsverkehr hat der Bankkunde als...
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Bankrecht
(
Privates Bankrecht
)
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung. ...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH
verrechnet Transaktionen aus dem kartengestützten, elektronischen Zahlungsverkehr und entwickelt neue bargeldlose Zahlungssysteme (Zahlungsverfahren für bargeldloses Zahlen). Kreditinstituten und Acquirern bietet sie das Processing von Kreditkarten. Dazu zählt auch die Abwicklung des...
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Bankwirtschaft
(
Zahlungsverkehr
)
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