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Bauherrenmodell
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1. Begriff: Konzept zur steuerbegünstigten Erstellung von Immobilieneigentum durch Schaffung einkommensmindernder Buchverluste (Verlustzuweisungsgesellschaften). Die dem Bauherrn zuzurechnenden Aufwendungen können u.U. während der Bauphase sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden. Maßgebend für die steuerliche Behandlung ist der Bauherrenerlass.
2. Sonderformen: Bauträgermodell (steuerbegünstigter Erwerb eines Immobilienobjektes, das sich noch in der Planungs- oder Bauphase befindet), Erwerbermodell (steuerbegünstigter Erwerb eines bereits fertig gestellten Immobilienobjektes).
3. Alternative: Modernisierungs-/Sanierungsmodell.
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