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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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Das Original: Gabler Banklexikon
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1. Allgemein: Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland mit Sitz in Berlin.
2. Mitglieder: alle Genossenschaftsbanken, d.h. Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute, die DZ Bank als genossenschaftliche Zentralbank, die übrigen Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
3. Aufgaben: Entwicklung und Koordination einer gemeinsamen Strategie aller Genossenschaftsbanken, Beratung und Unterstützung der Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie Information der Mitgliedsbanken über aktuelle wirtschaftliche, bankfachliche und politische Entwicklungen. Ferner ist beim BVR die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe angesiedelt.
4. Sonstiges: Mitglied der European Association of Co-Operative Banks (EACB) und des European Banking Industry Committee (EBIC).
Weitere Informationen unter www.bvr.de.
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