Zitierfähige Version
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Allgemein: Spitzenverband der privaten Banken mit Sitz in Berlin, in dem die regionalen Bankenverbände organisiert sind. Der BdB repräsentiert mehr als 200 private Banken sowie elf Landesverbände, wobei die dem Verband angeschlossenen Institute miteinander in einem intensiven Wettbewerb stehen.
2. Regionale Verbände: Bankenverband Baden-Württemberg e.V. (Stuttgart), Bankenverband Bremen e.V., Bankenverband Hamburg e.V., Bankenverband Hessen e.V. (Frankfurt am Main), Bankenverband Niedersachsen e.V. (Hannover), Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V. (Düsseldorf), Bankenverband Rheinland-Pfalz e.V. (Mainz), Bankenverband Saarland e.V. (Saarbrücken), Bankenverband Schleswig-Holstein e.V. (Kiel), Bayerischer Bankenverband e.V. (München), Ostdeutscher Bankenverband e.V. (Berlin).
3. Aufgaben: Wahrung der Interessen der privaten Banken in Deutschland, Ansprechpartner für das Parlament, die Ministerien und die Behörden in kreditwirtschaftlichen Angelegenheiten, Unterrichtung und Beratung der Mitgliedsverbände und der angeschlossenen Banken über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen, die die Kreditwirtschaft betreffen, sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Der BdB ist zudem Träger des Einlagensicherungsfonds.
4. Sonstiges: seit 2004 durch eine Repräsentanz in Brüssel vertreten und Mitglied in der European Banking Federation (EBF).
Weitere Informationen unter www.bankenverband.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon