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Europäischer Rat
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i.d.R. zweimal jährlich stattfindendes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 27 Staaten der Europäischen Union (EU). Der Europäische Rat als oberstes Organ der EU beschließt über deren allgemeine politische Zielvorstellungen der EU (Art. 15 EUV). Ihm gehören neben den Staats-und Regierungschefs der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an; ferner nimmt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Arbeiten dieses Organs (Art. 13 EUV) teil.
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