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genossenschaftlicher Verbund
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Das Original: Gabler Banklexikon
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auf Dauer angelegte freiwillige geschäftliche Zusammenarbeit der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Kreditgenossenschaften, der genossenschaftlichen Zentralbank (derzeit die DZ Bank AG), anderer in den kreditgenossenschaftlichen Sektor eingebundener Finanzdienstleistungsunternehmen, wie bspw. Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen, Leasing-Gesellschaften (Leasing) oder Factoring-Institute, sowie nationaler und internationaler Partnerverbände zur Ergänzung des bankgeschäftlichen Leistungsangebots der Primärgenossenschaften sowie zur Abwicklung von Bankgeschäften. Der genossenschaftliche Verbund ist keine institutionelle Einrichtung; er stellt vielmehr das Zusammenwirken der Kreditinstitute mit organisationseigenen Unternehmen im bankgenossenschaftlichen Sektor dar. Durch die enge Kooperation im genossenschaftlichen Verbund können die Vorteile der Dezentralität der Kreditgenossenschaften (insbesondere Kundennähe) mit den speziellen Leistungen der Verbundpartner zusammengeführt werden, wodurch sich bspw. das Konzept der Allfinanz i.S. eines ganzheitlichen Kundenangebots besser umsetzen lässt.
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