Genussschein mit Wandlungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Genussschein, der dem Anleger das zusätzliche Recht gewährt, den Genussschein ab einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Wandlungsverhältnis in Stammaktien oder Vorzugsaktien des emittierenden Unternehmens umzutauschen. Eine analoge Variation ist der Genussschein mit Optionsrecht.
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Genussrechte
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