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Revision von Global Reporting Initiative (GRI) vom 25.10.2018 - 12:53

Global Reporting Initiative (GRI) (GRI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine 1997 in Boston von Ceres (Coalition of Environmentally Responsible Economies; umbenannt in: Investors and Environmentalists for Sustainable Prosperity) gemeinsam mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründete unabhängige Multi-Stakeholder-Organisation mit Hauptsekretariat in Amsterdam. Die GRI ist eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht, die aus verschiedenen Quellen – Regierungen, Unternehmen, Stiftungen, Partnerorganisationen und Unterstützern – finanziert wird.

    1. ZielePrimäres Ziel der GRI besteht in der kontinuierlichen (Weiter-)Entwicklung und Verbreitung eines standardisierten Rahmenwerks für die freiwillige Nachhaltigkeits-Berichterstattung, einschließlich entsprechender Berichts- und Sektor-Leitlinien. Sie sollen zu mehr Unternehmenstransparenz hinsichtlich ökonomischer sowie umweltbezogener, sozialer und unternehmensführungsbezogener (ESG-)Aspekte (Nachhaltigkeits-Kriterien) beitragen. Damit will die GRI Unternehmen und Regierungen weltweit dabei unterstützen, ihre Auswirkungen auf nachhaltigkeitsrelevante Bereiche wie Umwelt und Klima, Menschenrechte, gute Unternehmensführung und soziale Teilhabe zu verstehen und zu kommunizieren, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

    2. 
    AktivitätenIm Fokus der GRI-Aktivitäten steht die Entwicklung und Verbreitung der „GRI-Nachhaltigkeitsbericht-Standards“ („GRI Sustainability Reporting Standards– „GRI-Standards). Die GRI-Standards basierten bis Juni 2018 auf den GRI-Richtlinien („GRI Guideline,  letzte Version G4), die im Mai 2014 veröffentlicht wurden und das Ergebnis eines über 15 Jahre andauernden Entwicklungsprozesses und Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen weltweit darstellte. Um schneller und flexibler auf die sich ändernden Erwartungen der Stakeholder reagieren und Anpassungen vornehmen zu können, ohne dabei das gesamte Rahmenwerk zu verändern, wurden die G4-Richtlinien im Oktober 2016 in ein Set modularer miteinander verbundener Standards, die GRI-Nachhaltigkeits-Bericht Standards („GRI Sustainability Reporting Standards“), umstrukturiert. Sie umfassen 36 einzelne Standardmodule und insgesamt über 120 Indikatoren für Unternehmen und ihre Nachhaltigkeitsleistung sowie für ihre Nachhaltigkeits-Berichte. Ab Juli 2018 bilden diese GRI Sustainability Reporting Standards die verpflichtende Grundlage für die GRI-Standards.

    3. VerbreitungDie Zahl der Unternehmen, die sich für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung an den GRI-Standards orientieren, wächst kontinuierlich. Mittlerweile finden sich in der GRI-Datenbank über 23.000 auf GRI-Standards basierende Nachhaltigkeitsberichte. Über 90 Prozent der weltweit größten Unternehmen berichten mittlerweile über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Davon orientieren sich fast drei Viertel an den GRI-Standards. 
    Ab dem 1. Juli 2018 sind die neuen Standards für die Berichterstattung im Rahmen von GRI verpflichtend. Diese neuen Standards sollen die Flexibilität in der Berichtsform und Anwendung verbessern. In Verbindung mit anderen Rahmenwerken für Nachhaltigkeit – wie den Sustainable Developement Goals oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) – soll mehr Raum für Modifikationen und Erweiterungen entstehen. Zusätzlich zu dem allgemeinen Indikatorensatz existieren sogenannte Sector Guidances, die auf spezielle Branchen wie Transport & Logistik angepasst sind.

    4. 
    Verhältnis zu anderen NachhaltigkeitsstandardsNeben den GRI existieren mittlerweile eine Reihe von anderen Standards und Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, so z.B. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), das GHG (Green House Gas) Protokoll Protocol zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen on World Resources Institute (WIR) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), der Global Compact (Globale Pakt) der Vereinten Nationen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die ISO 26000.
    Eine wesentliche neue Entwicklung in diesem Zusammenhang in Deutschland besteht in der Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, welches mit (Rück-)Wirkung zum 1.1.2017 die EU CSR-Richtlinie (2014/95/EU) 
    in deutsches Recht umsetzt und von bestimmten größeren Unternehmen eine nicht-finanzielle Berichterstattung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen verlangt. Für diesen Zweck sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Rahmenwerke – wie DNK oder GRI – zur Berichterstattung genutzt werden können. Nutzen die von dem Gesetz betroffenen Unternehmen keine derartigen Rahmenwerke, müssen sie dies explizit begründen.

     

     

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