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Revision von Kapitalbeschaffung vom 07.11.2018 - 11:09
Kapitalbeschaffung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzierung; Maßnahmen bzw. Prozesse der Zuführung von liquiden Mitteln, insbes. von außerhalb der Unternehmung (Außenfinanzierung), zur Deckung des Kapitalbedarfs. Anhand der Rechtsstellung des Kapitalgebers wird die Beschaffung von Eigen- bzw. Fremdkapital unterschieden, bei externer Zuführung also von Beteiligungs- vs. Kreditkapital. Anhand der Fristigkeit der beschafften Mittel wird zudem zwischen sogenannten Geld- und Kapitalmarktmitteln (kurzfristig vs. langfristig) differenziert.
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