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Revision von Landwirtschaftliche Rentenbank vom 22.10.2018 - 10:42

Landwirtschaftliche Rentenbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Charakterisierung: öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sonderaufgaben; deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Im Jahr 1949 wurde sie durch Gesetz als zentrales Refinanzierungsinstitut für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Der Grundstock des Eigenkapitals wurde in den Jahren 1949 bis 1958 von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht. Die Bank ist Mitglied des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB), Berlin, und ist dem Einlagensicherungsfonds dieses Verbandes angeschlossen.

    2. Organe: Der Vorstand (Geschäftsführungsorgan), der Verwaltungsrat (Überwachungsorgan, vorwiegend Vertreter der Landwirtschaft) und die Anstaltsversammlung (oberstes Organ, Vertreter der Eigentümer und Pächter der mit Rentenbankgrundschulden belasteten Grundstücke). Die Bank untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen trifft.

    3. Aufgaben: Die Bank hat den staatlichen Auftrag, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern.  Die Fördermaßnahmen, i.Allg. Kredite, richten sich in erster Linie an Produktionsbetriebe der  Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie an Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Landwirtschaft in enger Verbindung stehen. Des Weiteren werden Vorhaben der Ernährungswirtschaft sowie sonstiger vor- und nachgelagerter Unternehmen finanziert. Ebenfalls werden Investitionen von Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung gefördert. Der Förderauftrag bezieht sich auch auf erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft, die Verbreitung des ökologischen Landbaus, den agrarbezogenen Verbraucherschutz sowie den Tierschutz in der Landwirtschaft.

    4. Refinanzierung: Die Refinanzierung des Kreditgeschäfts erfolgt sowohl an nationalen als auch an internationalen Kapital- bzw. Interbankenmärkten durch die Emission von Wertpapieren und die Aufnahme von Darlehen.

    Weitere Informationen unter www.rentenbank.de.

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