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Revision von Liquiditätsreserven vom 24.10.2018 - 14:10

Liquiditätsreserven

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    1. Begriff: Aktiva, die als Bargeld bzw. Buchgeld bereits Zahlungsmittel sind (Primärliquiditätsreserven) oder sich wahrscheinlich in kürzester Frist in Zahlungsmittel umwandeln lassen (Sekundär- und Tertiärliquiditätsreserven), sowie offene Kreditlinien als weitere sofort verfügbare Beschaffungsquellen. Dabei liegt der Unterschied zwischen Sekundär- und Tertiärliquiditätsreserven darin begründet, dass sich Sekundärliquiditätsreserven häufig sicherer und unter geringeren Monetisierungsverlusten (Disagio) bzw. Monetisierungskosten (Transaktionskosten) in Zahlungsmittel umwandeln lassen.

    2. Arten: Primärliquiditätsreserven von Bankbetrieben umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Zentralbanken (insbesondere Bundesbankguthaben) und Postgiroguthaben (Barreserve). Sie bilden die „Erste Verteidigungslinie” des Bankbetriebs gegen Zahlungsmittelabzüge. Sekundärliquiditätsreserven sind insbesondere täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapiere, die im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei der Zentralbank als Sicherheit eingebracht werden können. Weiterhin zählen Geldmarktpapiere hierzu, die jedoch funktionsfähige Sekundärmärkte voraussetzen. Tertiärliquiditätsreserven umfassen insbesondere Bestände an börsennotierten Schuldverschreibungen. Dabei ist innerhalb der Gruppe von Anleihen den festverzinslichen mit einer kurzen Restlaufzeit bzw. den variabel verzinslichen wegen der relativ geringen Gefahr von Kursverlusten bei steigendem Zinsniveau der höchste Liquiditätsgrad beizumessen.

    Vgl. auch Liquidität, Bankenliquidität.

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