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Nachhaltige Entwicklung
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Verbesserung der gesellschaftlichen Wohlfahrt („Entwicklung“) nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für alle kommenden Generationen („Nachhaltigkeit“). Der Begriff Nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable Development) hat im (umwelt-)politischen Raum weite Akzeptanz gefunden. Seine Operationalisierung bereitet aber noch Schwierigkeiten.
1. Ursprung: 1983 wurde von der UNO-Vollversammlung die World Commission on Environment and Development unter Vorsitz der Norwegerin G. H. Brundtland gebildet. Im April 1987 wurde ihr Bericht „Our Common Future” vorgelegt. Der Bericht zielt auf einen globalen Bewusstseinswandel ab und legt den Schwerpunkt auf die Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz, wobei nachhaltige Entwicklung als möglicher Kompromiss der Interessen von Entwicklungs- und Industrieländern dargestellt wird. Dieser Bericht wird häufig als Referenz für den Begriff der nachhaltigen Entwicklung herangezogen.
2. Zielrichtung: Verschiedene Studien und Berichte skizzieren die Merkmale einer nachhaltigen Entwicklung, allerdings häufig mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So stellt der Brundtland-Bericht die vordringlich zu befriedigenden Bedürfnisse der Armen in den Vordergrund, wobei ökologische Grenzen zu berücksichtigen sind. Andere Berichte, wie z.B. der Bericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ (1994), fokussieren dagegen v.a. auf ökologische Aspekte. Der Bericht der Enquete-Kommission nennt vier Grundregeln, die es für eine nachhaltige Entwicklung zu beachten gilt:
a) die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsrate nicht überschreiten,
b) Stoffeinträge in die Umwelt müssen sich an der Belastbarkeit der als Senken dienenden Umweltmedien in all ihren Funktionen orientieren,
c) nicht erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der nicht erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird sowie
d) das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur Reaktion benötigt.
Wieder andere Dokumente, wie z.B. das von den EU-Staats- und Regierungschefs im Juni 2001 in Göteborg beschlossene Papier zur Eingliederung der nachhaltigen Entwicklung in die Politik der Europäischen Union, betonen (auch) die wirtschaftliche Seite der nachhaltigen Entwicklung. Um Nachhaltigkeit zu erzielen, muss die Wettbewerbsfähigkeit die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen: die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension. Während eine allgemein akzeptierte Definition der nachhaltigen Entwicklung nicht existiert, hat sich in der öffentlichen Diskussion dieses in dem zuletzt angeführten Dokument skizzierte sog. „Drei-Säulen-Modell“ der nachhaltigen Entwicklung durchgesetzt, wonach es für eine langfristig tragfähige Entwicklung wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen gilt. Zuweilen wird das Modell um eine vierte Säule, die der „kulturellen Bedürfnisse“, erweitert.
Auf der UN Konferenz im Jahr 2012 beschlossen die UN-Mitgliedstaaten die Entwicklung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals, SDGs), die die politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen beschreiben. In einem Multi-Stakeholder Ansatz wurden anschließend 17 Ziele entworfen, die am 1. Januar 2016 in Kraft traten. Sie umfassen neben sozialen auch ökonomische und ökologische Aspekte. Dabei wird insbesondere auf den Menschen fokussiert, der im Zentrum der nachhaltigen Entwicklung steht. Entsprechend liegen wichtige Aspekte der Ziele nicht nur in einem nachhaltigen Management natürlicher Ressourcen, sondern in der Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, in der Reduzierung von Unterschieden im Lebensstandard, in der Schaffung von Chancengleichheit sowie in der Förderung der Menschenrechte.
3. Operationalisierung: Obwohl das „Drei-Säulen-Modell“ der nachhaltigen Entwicklung weitgehend akzeptiert ist, besteht Uneinigkeit darüber, wie dieses Konzept operationalisiert werden kann und welche Indikatoren zur Messung der gesellschaftlichen Wohlfahrt verwendet werden sollen. Zwar besteht grundsätzlich Einvernehmen dahingehend, dass sich das, was sich bepreisen lässt, auch (in Geldeinheiten) bewerten lässt. Aber nicht alles, was (manchen) wertvoll ist, lässt sich (zumindest bisher) bepreisen. Entsprechend wird derzeit auf verschiedenen Ebenen nach monetären und nicht monetären Bewertungsansätzen gesucht, die auch für soziale und umweltbezogene Faktoren geeignet sind (so z.B. Impact Assessment und Social-Return-on-Investment (SRoI)-Analyse).
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