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Revision von Near-Banks vom 15.11.2018 - 18:43

Near-Banks

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Near-Banks sind banknahe Unternehmen, welche nicht unter § 1 I KWG fallen, d.h. Unternehmen, die finanzielle Dienstleistungen erbringen, welche keine Bankgeschäfte darstellen, sondern Leistungen i.S.d. § 1 Ia und III KWG und die somit ähnlich wie Non-Banks als Rivalen von Banken auftreten. Zu den Near-Banks zählen u.a. Versicherungen, Leasing-Gesellschaften (Leasing), Factoring- und Forfaitierungs-Institute, Finanzmakler, Broker, Kreditkartengesellschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgesellschaften. Soweit sie bestimmte in § 1 Ia 1 Nr. 1–12 KWG bzw. in § 1 III 1 Nr. 1–8 KWG aufgeführte Haupttätigkeiten ausüben, sind sie Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG bzw. Finanzunternehmen i.S. des KWG.

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