neutraler Ertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Erträge, die keine Erlöse sind.
2. Merkmal: Zu den neutralen Erträgen zählen insbesondere alle nicht unmittelbar durch den betrieblichen Leistungsprozess der Periode verursachten Erträge sowie Erträge mit einmaligem Charakter. Die neutralen Erträge können in betriebsfremde Erträge (z.B. Kursgewinne bei Wertpapieren), periodenfremde Erträge (z.B. Steuerrückzahlungen) und außerordentliche Erträge (z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Bank) unterteilt werden.
Vgl. auch neutraler Aufwand.
Gegensatz: Zweckertrag.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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neutraler Ertrag
ausgehend
eingehend
neutraler Ertrag
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