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Revision von Präferenzzoll vom 20.02.2018 - 14:35

Präferenzzoll

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    Zoll, der bei der Einfuhr einer Ware aus einem oder mehreren fremden Ländern erhoben wird und dessen Höhe unterhalb des gegenüber anderen Ländern geltenden Zolls liegt, sodass eine nach Herkunftsstaaten differenzierte Belastung für gleiche Güter entsteht ("Vorzugszoll"). Bei gegenseitiger Gewährung von Präferenzzöllen zwischen mehreren Ländern entsteht eine Präferenzzone als eine Stufe der Integration. Im Allg. beeinträchtigen Präferenzzölle wegen ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkungen die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung. Von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) werden Präferenzzölle zugunsten von Entwicklungsländern als Instrument zur Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gefordert. Da sie im Gegensatz zur Meistbegünstigung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) stehen, verhalten sich Industrieländer bei deren Einführung zögerlich. Die Europäischen Gemeinschaften (EG) räumten im Rahmen ihrer Assoziierungs-, Freihandels- und Präferenzabkommen einer Reihe von Ländern (vor allem in Afrika, der Karibik und dem Pazifik) Präferenzzölle ein. Die Europäische Union (EU) als Rechtsnachfolgerin setzt diese Praxis fort.

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