Zitierfähige Version
Prüfungsverband deutscher Banken e.V. (PV)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Allgemein: Prüfungseinrichtung des Einlagensicherungssystems der privaten Banken in Deutschland, wobei die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) die zwingende Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu diesem Einlagensicherungsfonds ist.
2. Aufgaben: Durchführung von Einlagensicherungsprüfungen mit dem Zweck, den Einlagensicherungsfonds rechtzeitig über sich anbahnende Schwierigkeiten bei einer Bank zu informieren, die Abwicklung von Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren sowie weitere Tätigkeiten im Rahmen des Risikomanagements.
Weitere Informationen unter www.pruefungsverband-banken.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon