Revisor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsätzlich muss der Revisor ein detailliertes Wissen über die zu prüfenden betrieblichen Abläufe besitzen. Zudem ist eine unabhängige Stellung innerhalb des Unternehmens Voraussetzung für eine objektive Beurteilung der betrieblichen Abläufe. Der Revisor erfüllt dabei folgende Funktionen:
a) Er sammelt in Vorbereitung der Revisionshandlungen Informationen.
b) Er prüft je nach Revisionsauftrag unter formellen und/oder materiellen Kriterien (Ordnungsmäßigkeitsprüfung).
c) Er schreibt Kurzberichte für die Schlussbesprechung.
d) Er vertritt in der Schlussbesprechung die ermittelten Revisionsergebnisse.
e) Er schreibt den Revisionsbericht.
f) Er gibt Anregungen für bessere Arbeitspapiere und Revisionstechniken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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Einzelfallprüfung
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Interne Revision
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Prozessrevision
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Revision
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