Special Purpose Vehicle (SPV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweckgesellschaft; juristische Person mit Gründung für einen klar defnierten Zweck. Im Rahmen sog. Verbriefungstransaktionen werden Special Purpose Vehicle i.d.R. von Banken oder Wertpapierhäusern gegründet, um von diesen Forderungen aufzukaufen und den Kauf durch die Emission von Wertpapieren zu refinanzieren (Kreditverbriefung). Special Purpose Vehicle kommen mittlerweile auch für Mergers & Acquisitions-Transaktionen sowie Projektfinanzierungen und Akquisitionsfinanzierungen zum Einsatz. Ein Special Purpose Vehicle ist kein feststehender definierter Begriff des deutschen Rechts. Auch gesellschaftsrechtlich ist ein Special Purpose Vehicle nicht bestimmt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Asset Swap
Aufgeld
Black-Scholes-Modell
Clean Price
Close Out
Derivate, verbriefte
Dirty Price
Forward Swap
Hedge Ratio
Hedging mit Zinsswaps
Law of one Price
Legal Opinion
Nominalwertprinzip
Payer Swap
Put-Call-Parität
Receiver Swap
Special Purpose Vehicle (SPV)
Swaption
Zinsswap
strukturierte Finanzprodukte
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Special Purpose Vehicle (SPV)
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Special Purpose Vehicle (SPV)
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