Direkt zum Inhalt

Nominalwertprinzip

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    volkswirtschaftliches Prinzip, nach dem bei einer Forderung bzw. Verbindlichkeit immer nur der gesetzlich festgelegte Zahlenwert als Berechnungsgrundlage gültig ist. Lautet somit ein Vertrag über die Zahlung einer bestimmten Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt, bezieht sich die Verpflichtung zur Zahlung dieser Summe immer auf den im Vertrag niedergeschriebenen Geldwert unabhängig von Veränderungen des Preisniveaus ab Vertragsvereinbarung bis Zahlungszeitpunkt. Der tatsächliche Wert des Geldes, der durch Inflation, Wirtschaftssituationen und beispielsweise eventuelle Krisen beeinflusst wird, spielt somit faktisch keine Rolle. Beispielsweise im Steuerrecht besagt das Nominalwertprinzip, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert, nicht der etwaige "tatsächliche" Wert von Bedeutung ist. Dies wirkt sich unter dem Einfluss von Inflation negativ für den Steuerpflichtigen aus, denn der erarbeitete Realzins liegt unter dem Nominalzins. Bei einem progressiven Einkommensteuertarif (Einkommensteuer) steigt durch die Inflation der tatsächliche Steuersatz („kalte Progression“).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Nominalwertprinzip"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Nominalwertprinzip Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nominalwertprinzip-60115 node60115 Nominalwertprinzip node58204 Geld node62524 Wechsel node58824 Inflation node61219 Schuldverschreibung node62831 Zinsänderungsrisiko node59130 Kapitalmarkt node61215 Schuldscheindarlehen node61215->node60115 node61215->node61219 node61215->node62831 node61215->node59130 node62647 Wertsicherungsklauseln node62647->node60115 node62647->node58204 node62647->node62524 node62647->node58824
    Mindmap Nominalwertprinzip Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nominalwertprinzip-60115 node60115 Nominalwertprinzip node61215 Schuldscheindarlehen node61215->node60115 node62647 Wertsicherungsklauseln node62647->node60115

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete