Stranded Asset
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1. Definition: Unter „stranded assets” (dt. „gestrandete Vermögenswerte“) versteht man allgemein Vermögenswerte (z.B. Unternehmensanteile, Technische Anlagen oder (Rohstoff-) Vorräte), deren Ertragskraft oder Marktwert unerwartet drastisch sinkt, bis hin zu ihrer weitgehenden oder vollständigen Wertlosigkeit. Dies kann für ihre Eigentümer eine deutliche Wertberichtigung bzw. vorzeitige Abschreibung erforderlich machen oder sogar zu einer (Zahlungs-)Verpflichtung führen. Im Kontext von „Sustainable Finance“ hat der Begriff „stranded assets“ jüngst an Prominenz gewonnen. Dabei geht es v.a. um umwelt- bzw. klimabezogenen Faktoren, die Vermögensgegenstände in vergleichsweise kurzer Zeit wertlos machen können und dadurch nicht nur zu einer Bedrohung für einzelne Unternehmen und Sektoren, sondern auch für deren Investoren sowie die Finanzmarktstabilität insgesamt werden können.
2. Betroffene Assets: Verschiedene Arten von Vermögensgegenständen können von der Gefahr eines umwelt- bzw. klimabezogenen Werteverfalls (bzw. „stranding“) betroffen sein. Häufig angeführte Beispiele betreffen Technologien zur Gewinnung oder Nutzung von fossilen Energieträgern, die zur Emission klimawirksamer Gase (v.a. CO2) und damit zum Klimawandel beitragen.
3. Ursachen: Die umwelt- bzw. klimabezogenen Gründe für den Wertverfall von Vermögensgegenständen können vielfältig sein (s. auch „Klimarisiken“). Dazu gehören Umweltprobleme (z.B. Klimawandel oder Vernichtung natürlicher Ressourcen), neue Gesetze und Regulierungen (z.B. Gebühren für Emissionen klimawirksamer Gase oder Anforderungen an die Offenlegung klimarelevanter Risiken in der Unternehmensberichterstattung), fallende Preise für „grüne” Technologien, die konventionelle Technologien ersetzen können (z.B. Photovoltaik oder elektrisch betriebene Fahrzeuge), oder sich verändernde soziale Normen und Verbraucherverhalten (z.B. der Verzicht auf das eigene Fahrzeug oder der Bezug regenerativer Energie).