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Taylor-Zins
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Von John Taylor 1993 vorgestellte geldpolitische Regel, der zufolge die Notenbank den kurzfristigen Zinssatz in Abhängigkeit von der aktuellen Inflations- und Konjunktursituation setzen sollte:
realer Gleichgewichtszins
+ erwartete Inflationsrate
+ a × Produktionslücke
+ b × Inflationslücke
= Taylor-Zins.
Die Produktionslücke ist die relative Abweichung zwischen dem tatsächlichen und dem potenziellen Produktionsniveau, die Inflationslücke die Differenz zwischen der gemessenen Inflationsrate und der von der Zentralbank angestrebten Teuerungsrate. Beide Größen gehen mit positiven Gewichten a bzw. b in den Taylor-Zins ein. Hierin kommt die Vorstellung zum Ausdruck, dass einer übermäßigen Preissteigerung und einer Überauslastung der Produktionskapazitäten durch einen höheren kurzfristigen Zinssatz entgegengewirkt werden sollte und umgekehrt. Entsprechend ist bei der Vollauslastung und Realisation der anvisierten Inflationsrate der „reale Gleichgewichtszins” dasjenige Realzinsniveau, bei dem der langfristige Gleichgewichtszustand nicht durch die Geldpolitik verändert wird. Die (erwartete) Inflationsrate wird zu der Summe dieser drei Komponenten addiert, damit der Taylor-Zins mit dem entsprechenden Nominalzinssatz vergleichbar wird. Die Verwendung der Taylor-Regel und die Ermittlung des Taylor-Zinses sind u.a. deswegen problematisch, weil es allgemein anerkannte Methoden weder für die Ermittlung der erwarteten Inflationsrate noch für die Produktionslücke gibt.
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