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Zahlungsbilanzausgleich
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Die Zahlungsbilanz ist von ihrer Konzeption her aufgrund der doppelten Buchung stets ausgeglichen, d.h. die Summe der Salden der Teilbilanzen muss null betragen. Da die Zahlungsbilanz wie die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufgrund von Statistiken aus verschiedenen Quellen erstellt wird, sorgt ein Restposten („Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen”) für den zahlenmäßigen Ausgleich.
Vom formellen Zahlungsbilanzausgleich ist das wirtschaftliche Konzept des Zahlungsbilanzgleichgewichts zu unterscheiden. „Unausgeglichene” Zahlungsbilanz meint „Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz” (außenwirtschaftliches Gleichgewicht). Gleichgewicht oder Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz kann nur durch die Salden einzelner oder mehrerer Teilbilanzen ausgedrückt werden. Ungleichgewichte sind unerwünscht, weil dadurch zum einen die internationale Zahlungsfähigkeit eines Landes (bei einem Defizit) beeinträchtigt wird, über Veränderungen der Währungsreserven; zum anderen können sie zu negativen Wirkungen in Bezug auf die eigene Wirtschaft führen. Allerdings können Marktkräfte auf den Ausgleich der Zahlungsbilanz hinwirken (Zahlungsbilanzausgleichsmechanismus). Darüber hinaus stehen Staaten Maßnahmen der Wirtschaftspolitik zum Zahlungsbilanzausgleich zur Verfügung.
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