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abstraktes Schuldversprechen
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Vertrag, mit dem eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass allein das Schuldversprechen die Verpflichtung selbstständig ohne Rücksicht auf das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft begründen soll. Das Versprechen bedarf der Schriftform, sofern nicht für das Schuldverhältnis eine strengere Form (Formvorschrift) vorgesehen ist (§ 780 BGB). Ein abstraktes Schuldversprechen liegt z.B. beim Dokumentenakkreditiv und beim Wechsel vor. Der Gläubiger erhält eine günstigere Beweisposition, indem er seinen Anspruch im Prozess allein durch Vorlegung der Vertrags-Urkunde nachweisen kann.
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