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Abwertung
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Devaluation, Devalvation; Veränderung des Leitkurses einer Währung (Leitkurs einer Zentralbank) zu einer anderen Währung oder zu einem Währungskorb. Der Wert der fremden Währung bzw. des Währungskorbes, ausgedrückt in Einheiten der abgewerteten Währung, erhöht sich. Bei festen Wechselkursen wird der Außenwert der abgewerteten Währung herabgesetzt und damit an die seit der vorangegangenen Fixierung des Leitkurses bzw. der Parität eingetretene Veränderung der realen Austauschrelationen angepasst (Verschlechterung der Terms of Trade). Hauptursache des Anpassungsbedarfs ist eine unterschiedliche Preisentwicklung im Verhältnis von In- und Ausland (höhere Preissteigerungsrate im Inland als im Ausland, Kaufkraftparitätentheorie). Als Abwertung wird auch die bei flexiblen Wechselkursen sich ergebende Senkung des Außenwertes der Währung bezeichnet. Der Begriff Abwertung wird schließlich auch für die Herabsetzung des Nominalwertes aller Forderungen im Zusammenhang mit den Währungsreformen 1923 und 1948 verwendet.
Gegensatz: Aufwertung.
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