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Aktienrückkauf
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Aktiengesellschaften können unter bestimmten Umständen, z.B. um schweren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden oder die zurückgenommenen Aktien an die Belegschaft auszugeben, die von ihnen emittierten Aktien zurückkaufen (§§ 71 ff. AktG). Ein solcher Aktienrückkauf kann unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Führt eine Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum einen systematischen Aktienrückkauf durch, so spricht man von einem Aktienrückkaufprogramm.
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