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Revision von Aktionsplan für Finanzdienstleistungen vom 09.11.2018 - 15:53

Aktionsplan für Finanzdienstleistungen

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    Financial Services Action Plan (FSAP); im Mai 1999 von der Europäischen Kommission verabschiedeter Aktionsplan, in dem (politische) Ziele (1. Gewährleistung eines einheitlichen Firmenkundenmarktes für Finanzdienstleistungen, 2. Schaffung offener und sicherer Privatkundenmärkte, 3. Modernisierung der Aufsicht) und Maßnahmen formuliert und den Mitgliedstaaten zur Umsetzung aufgegeben wurden, um deren finanzmarktbezogenen Regelsysteme weiter zu harmonisieren. Zentrale Teile des FSAP sind die vier sog. Lamfalussy-Richtlinien (1. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, 2. Marktmissbrauchsrichtlinie, 3. Prospektrichtlinie, 4. Transparenzrichtlinie). Per 2008 wurde der FSAP um EU-Richtlinien ergänzt, die sich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung richten. Per 2010 waren die originalen FSAP-Richtlinien von den Mitgliedstaaten einvernehmlich mit der Kommission umgesetzt. Ihnen haben sich die sog. Post-FSAP-Richtlinien angeschlossen. Hierbei handelt es sich z.T. um Änderungs- zu Originalrichtlinien, z.T. um neue Regelsysteme wie z.B. die Basel II nachempfundene Neukonzeption der Versicherungsaufsicht Solvency II.

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