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Revision von alte Aktien vom 14.11.2018 - 11:05

alte Aktien

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    Aktien, die im Gegensatz zu jungen Aktien schon vor einer Kapitalerhöhung vorhanden waren und daher i.d.R. voll dividendenberechtigt (Dividende) sind, während letztere analog § 60 II 3 AktG nur zeitanteilig am Gewinn aus dem Geschäftsjahr teilnehmen. Allerdings kann der Kapitalerhöhungsbeschluss zugunsten von im Laufe des Geschäftsjahres neu emittierten Aktien (Aktienemission) abweichende Regelungen enthalten.

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