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alte Aktien
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Aktien, die im Gegensatz zu jungen Aktien schon vor einer Kapitalerhöhung vorhanden waren und daher i.d.R. voll dividendenberechtigt (Dividende) sind, während letztere analog § 60 II 3 AktG nur zeitanteilig am Gewinn aus dem Geschäftsjahr teilnehmen. Allerdings kann der Kapitalerhöhungsbeschluss zugunsten von im Laufe des Geschäftsjahres neu emittierten Aktien (Aktienemission) abweichende Regelungen enthalten.
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