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Revision von Annuitätendarlehen vom 19.11.2018 - 16:48

Annuitätendarlehen

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    Darlehen, das ein Kreditnehmer durch gleichbleibende Jahresleistungen (Annuitäten) zurückzahlt. Die Jahresleistung, die i.d.R. in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt wird, besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Da durch die Tilgungsverrechnung mit fortschreitender Darlehenslaufzeit der zu verzinsende Darlehensbetrag geringer wird, die Annuität jedoch unverändert bleibt, steigen die jährlichen Tilgungsbeträge um die sog. „ersparten“ Zinsen (progressive Tilgung) an. Die Tilgungsleistungen werden i.d.R. sofort bei Zahlung mit dem Kreditbetrag verrechnet. Es können aber auch andere Formen der Tilgungsverrechnung vereinbart werden (z.B. zu Beginn des nächsten Verrechnungsabschnitts), wobei die Folgen für den Kreditnehmer an der Höhe der Effektivverzinsung erkennbar sind.

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