Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Arbitrage vom 08.11.2018 - 18:55

Arbitrage

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: andere Bezeichnung für den Prozess des Arbitragierens im Sinne des Auffindens und Ausnutzens von Preisunterschieden auf Märkten bzw. für den hieraus erzielten Erfolg. Mitunter eingeengt auf "risikolose" Transaktionen, um von "risikobehafteter" Spekulation abzugrenzen, was angesichts der faktischen Unmöglichkeit, absolute Risikofreiheit zu erzielen, fragwürdig erscheint. Für die Arbitrage ausnutzbare (temporäre) Preisunterschiede existieren insbesondere in der Zeit sowie in räumlicher Hinsicht (aber auch z.B. gegen Regulierung). Letztgenannte Form dominiert das engere Begriffsverständnis in der Finanzmarktpraxis.

    2. Finanzmärkte: Geschäfte zur Ausnutzung von Preis- oder Kursunterschieden an verschiedenen Märkten zum selben Zeitpunkt, z.B. an Devisenmärkten (Devisenarbitrage) oder an Wertpapiermärkten (Wertpapierarbitrage). Bei Zinsarbitragen werden Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Geldmärkten genutzt. Man unterscheidet zwischen Ausgleichsarbitrage und Differenzarbitrage.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com