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Revision von Bank vom 15.11.2018 - 15:05

Bank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unternehmen, das durch die Kombination von bankbetrieblichen Produktionsfaktoren Bankdienstleistungen erstellt.

    2. Begriffsabgrenzung: „Bank” ist ein ökonomischer, „Kreditinstitut” bzw. „Institut” ein juristischer Begriff.

    3. Funktionen:
    a) Volkswirtschaftliche Funktion: Liquiditätsausgleich innerhalb des dem Wertestrom der Sachgüter und Dienstleistungen entgegengerichteten Geldstroms durch die Transformation von Liquidität (Losgrößen- und Fristentransformation) und durch Risikotransformation.
    b) Einzelwirtschaftliche Funktionen:
    Umtauschfunktion: Möglichkeiten des Tauschs von liquiden Mitteln unterschiedlicher Art und/oder Qualität;
    Depotfunktion: Aufbewahrung von liquiden Mitteln für bestimmte Zeiträume;
    Transportfunktion: räumliche Übertragung von finanziellen Mitteln;
    Finanzierungsfunktion: zeitweilige Überlassung von Geld bzw. Krediten an Dritte.

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