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Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung
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Die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten enthält nur noch ein einheitliches Bilanzschema für alle Universalkreditinstitute (Formblatt 1 der RechKredV), in dem allerdings durch eine Reihe von Fußnoten den Besonderheiten verschiedener Institutsgruppen (insbes. genossenschaftliche Primär- und Zentralbanken, Bausparkassen, Pfandbriefbanken oder Finanzdienstleistungsinstitute) Rechnung getragen wird. Erst im Zuge der 6. KWG-Novelle wurden auch die Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG in den Anwendungsbereich der RechKredV einbezogen. Sie wurde zuletzt durch Art. 3 der Verordnung vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) geändert. Spätere Änderungen des HGB wurden noch nicht übernommen, z.B. die Abschaffung der Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen".
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