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Bilanzkorrekturen
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Durch Bilanzkorrekturen wird im Handelsrecht und im Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, ursprünglich getroffene Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisentscheidungen nachträglich zu ändern. Im Handelsrecht sind Fehler nach Feststellung des Jahresabschlusses zu korrigieren, wenn sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzerren. Im Handelsrecht führt dies zu Bilanzänderungen. Das Steurrecht unterscheidet zwischen Bilanzänderung und Bilanzberichtigung: Während eine Bilanzberichtigung im Steuerrecht erfolgen muss, wenn Fehler entdeckt werden, d.h. wenn sie nicht den GoB entspricht, kann eine Bilanzänderung nur dann und nur soweit vorgenommen werden, wie die Folgen der Bilanzberichtigung durch anderweitige Wahlrechtsausübung kompensiert werden können (§4 II EStG).
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