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Bonifizierung von Spareinlagen
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über den üblichen Habenzins für Spareinlagen hinausgehende, meist zeitlich befristete Gewährung von Sonderaufschlägen auf den Kundenzins mit dem Ziel der Kundenbindung. Häufig erfolgt die Bonifizierung von Spareinlagen zu vorab definierten Stichtagen als Sondervergütung für die Erreichung vereinbarter Sparziele wie z.B. einer langfristigen Anlagedauer oder bestimmter Betragsgrenzen.
Vgl. Bonus, Bonussparen.
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