Zitierfähige Version
Bruchteilsgemeinschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gemeinschaft, bei der mehreren Teilhabern ein Recht gemeinschaftlich zusteht, die Bruchteile als sog. ideelle Anteile ziffernmäßig bestimmt sind und jeder Teilhaber über seinen Anteil verfügen kann (§§ 741 ff. BGB). Bruchteilsgemeinschaften kommen hauptsächlich vor als Miteigentum an beweglichen Sachen und Grundstücken (Miteigentum nach Bruchteilen, Eigentum). Beispiele: Wohnungseigentum als Kombination von Sondereigentum und Miteigentum (§ 1 II, V WEG), Miteigentum am Sammelbestand von Wertpapieren (§ 6 DepotG).
Gegensatz: Gesamthandsgemeinschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon