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Bundesschuldbuch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Bundesschuldbuch ist ein öffentliches Register, das der Begründung, Dokumentation und Verwaltung von Schuldbuchforderungen sowie der Dokumentation und Verwaltung der sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes und seiner Sondervermögen (Schuldscheindarlehen, Kredite, Wechselverbindlichkeiten und sonstiger Finanzinstrumente) auf der Grundlage des Bundesschuldenwesengesetzes (BSchuWG) dient. 

    2. Merkmale: Das Bundesschuldbuch wird auf der Grundlage des BSchuWG seit 01.08.2006 von der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH in Frankfurt am Main, im Geschäftsbereich des BMF, geführt. Zu ihren Aufgaben gehört im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten, die Tilgung/Erfüllung fälliger Verpflichtungen und Verwaltung der Schulden. Sie unterliegt dem (dem Bankgeheimnis ähnlichen) Schuldbuchgeheimnis. Das Bundesschuldbuch genießt nach § 8 BschuWG öffentlichen Glauben und gliedert sich nach § 5 Abs. 2 BSchuWG in die Abteilungen Sammelschuldbuchforderungen, Einzelschuldbuchforderungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.

    Vgl. auch Einzelschuldbuchforderung, Wertrecht

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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