Datenträgeraustausch (DTA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, um auf Basis eines einheitlichen Standards (DTA-Format) die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) durchführen zu können. Die gängigsten DTA-Formate sind DTAUS im Inlandszahlungsverkehr, DTAZV im Auslandszahlungsverkehr und MT940 bei SWIFT-Tagesauszügen.
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