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Anlagegrundsätze für Versicherer
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Im § 124 VAG festgelegte Anforderungen, wie Versicherungsunternehmen ihre gesamten Vermögenswerte anzulegen haben. Oberster Maßstab ist die unternehmerische Vorsicht. Konkretere Anforderungen erstrecken sich auf den Umgang mit den in den Vermögenswerten enthaltenen Risiken, auf die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes, auf angemessene Mischung und Streuung sowie weitere Anforderungen. Für die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen gilt eine Anlageverordnung (AnlV) mit entsprechenden Anforderungen.
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