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DEQ
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Abk. für delivered ex quai ... (named port of destination) = geliefert ab Kai (verzollt) ... (benannter Bestimmungshafen). „Geliefert ab Kai” bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung der Ware auf den Kai verbunden sind, zu tragen. Die Klausel verlangt vom Käufer, dass er die Ware zur Einfuhr freimacht und alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt, im Unterschied zu früheren Fassungen der Incoterms, nach denen der Verkäufer die Importfreimachung vorzunehmen hatte. Die seit 2010 eingeführte Erweiterung DAT gilt anders als DEQ nicht nur für Schiffsverkehr, sondern für jede Transportart.
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