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digitale Signatur

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kryptografisches (d.h. mathematisches) Verfahren, bei dem zu einer „Nachricht“ eine Zahl berechnet wird. Diese digitale Signatur ermöglicht, dass ihre Urheberschaft und Zugehörigkeit zur Nachricht durch jeden geprüft werden können. Digitale Signaturen verwenden ein Schlüsselpaar, das aus einem privaten (geheimen) und einem öffentlichen (nicht geheimen) Schlüssel besteht. Mit digitalen Signaturen lassen sich sichere elektronische Signaturen (fortgeschrittene elektronische Signaturen bzw. qualifizierte elektronische Signaturen) erzeugen. Die Begriffe digitale Signaturen und elektronische Signatur haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Im Gegensatz zur mathematischen digitalen Signatur ist die elektronische Signatur ein rein juristischer Begriff.

    Vgl. Elektronische Signatur.

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    Mindmap "digitale Signatur"

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