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Revision von Director's Dealings vom 12.11.2018 - 20:18

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    Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens durch Mitglieder eines Organs oder leitende Angestellte, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Emittenten nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 binnen drei Geschäftstagen mitgeteilt werden müssen (Eigengeschäft, inside trade), wenn sie in einem Kalenderjahr insgesamt 5.000 Euro übersteigen; die Meldepflicht gilt auch im Hinblick auf Geschäfte von Verwandten und anderen nahestehenden Personen. Nach § 26 WpHG haben Emittenten die Mitteilung zugleich unverzüglich zu veröffentlichen und, jedoch nicht vor diesem Zeitpunkt, dem Unternehmensregister nach § 8b HGB zur Speicherung zu übermitteln.

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