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Disagio
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Abgeld; Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag bankbetrieblicher Forderungen. Ein Disagio bedeutet für den Schuldner (Darlehensnehmer, Emittenten) eine Verteuerung (höherer Effektivzins) seiner Verbindlichkeit im Vergleich zum Nominalzins. Für den Gläubiger bedeutet ein vereinbartes Disagio eine Verbesserung der Verzinsung (Rendite) seiner Geldanlage oder Ausleihe gegenüber der Nominalverzinsung (Nominalzins). Bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses ist das Disagio laufzeitanteilig auf die Zinsen zu verrechnen. Das Disagio ist damit Bestandteil des von den Kreditinstituten bei Krediten an Letztverbraucher anzugebenden „effektiven Jahreszinssatzes“.
Gegensatz: Aufgeld, Agio.
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