Dividendenvorzugsaktie
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Prioritätsaktie, kumulative stimmrechtslose Vorzugsaktie;
1. Allgemein: Vorzugsaktie, die ihrem Inhaber zum Ausgleich für das nicht gewährte Stimmrecht eine höhere Dividende als die des Inhabers einer Stammaktie sichert. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nach § 139 I AktG nur ausgegeben werden, wenn sie mit einem nachzuzahlenden Dividendenvorzug (u.U. Dividendengarantie) ausgestattet sind (kumulative stimmrechtslose Vorzugsaktien). Die Vorzugsaktionäre haben aber ein Stimmrecht, wenn der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt wird (§ 140 II AktG).
2. Sonstige Dividendenvorzugsaktien: Als Prioritätsaktien werden Dividendenvorzugsaktien bezeichnet, die den Vorzugsaktionären einen Dividendenanspruch vor den anderen Aktionären gewähren. Aktien mit limitierter Dividende gewähren den Vorzugsaktionären eine Dividende bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Den restlichen auszuschüttenden Gewinn erhalten die anderen Aktionäre.