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EG-Bankrecht
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Der Begriff EG-Bankrecht bzw. EU-Bankrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Vielzahl unterschiedlicher EG- bzw. EU-Rechtsakte, die einen einheitlichen Bankenmarkt (Europäischer Bankenmarkt) in den Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union (EU) (und darüber hinaus in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) schaffen sollen. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, zumal der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) auch Zuständigkeiten im Bereich der Bankenaufsicht übertragen worden sind (Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013).
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