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Revision von Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI) vom 30.07.2012 - 18:22
Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
international (weitgehend) anerkanntes, von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris aufgestelltes Regelwerk zur einheitlichen Abwicklung von Inkassoaufträgen. Die Revision 1995 (ICC-Broschüre 522) ist Anfang 1996 in Kraft getreten. Der Rechtscharakter der ERI (Handelsbräuche oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist umstritten.
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